Chancenkarte für Arbeitgeber: Der komplette Leitfaden

Die Chancenkarte ermöglicht qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten – einschließlich Indien –, für bis zu 12 Monate nach Deutschland zu kommen, um eine Beschäftigung zu suchen. Dieser Leitfaden erläutert die Funktionsweise der Chancenkarte, die Voraussetzungen, das Punktesystem sowie den Ablauf von der Antragstellung bis zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung. Zudem wird aufgezeigt, welchen Mehrwert die Chancenkarte für deutsche Arbeitgeber bietet: Sie ermöglicht den Zugang zu qualifizierten Kandidaten, die sich bereits in Deutschland aufhalten, erlaubt Probebeschäftigungen und beschleunigt den Rekrutierungsprozess – und das alles unter Einhaltung der deutschen Rahmenbedingungen für die Fachkräfteeinwanderung.

Kurz erklärt: Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel nach §20a/20b Aufenthaltsgesetz, mit dem qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten – etwa aus Indien – bis zu 12 Monate lang in Deutschland einen Arbeitsplatz suchen dürfen, inklusive Probearbeit und Nebenjob bis 20 Stunden pro Woche. Für Arbeitgeber ist sie ein direkter Zugang zu vorqualifizierten, bereits im Land befindlichen Kandidat:innen – ganz ohne den sonst üblichen Vorlauf eines Visumverfahrens vom Ausland aus.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, was die Chancenkarte ist, wie das Punktesystem funktioniert, wie der Ablauf von der Einreise bis zur Festanstellung aussieht – und warum sie für Ihre Personalgewinnung aus Indien relevant ist.

Was ist die Chancenkarte?

Die Chancenkarte wurde am 1. Juni 2024 im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) eingeführt. Sie ist in §20a Aufenthaltsgesetz geregelt: Danach kann sie entweder Fachkräften mit einer in Deutschland anerkannten Qualifikation erteilt werden oder Personen, die die Grundvoraussetzungen erfüllen und nach dem Punktesystem gemäß §20b AufenthG mindestens sechs Punkte erreichen. Beide Wege laufen also über §20a – §20b definiert lediglich, wie die Punkte für den zweiten Weg berechnet werden. Die Chancenkarte richtet sich an Personen aus Drittstaaten, die noch keinen konkreten Arbeitsvertrag in Deutschland haben, aber aktiv einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchen möchten.

Wichtig für Arbeitgeber: Die Chancenkarte selbst ist kein Arbeitsvisum, sondern ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche. Sobald ein:e Kandidat:in mit Chancenkarte eine feste Stelle bei Ihnen antritt, wechselt sie oder er in der Regel in einen regulären Aufenthaltstitel – etwa eine Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel als Fachkraft nach §18 AufenthG.

Für beide Wege gelten diese Grundvoraussetzungen:

  • Ein gültiger Reisepass
  • Nachweis der Lebensunterhaltssicherung (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Teilzeit-Arbeitsvertrag)
  • Eine gültige Krankenversicherung

Die Qualifikations- und Sprachanforderungen unterscheiden sich jedoch je nach Weg:

  1. Als Fachkraft mit anerkannter Qualifikation (§20a): Der ausländische Hochschul- oder Berufsabschluss ist bereits vollständig als gleichwertig zu einem deutschen Abschluss anerkannt. Ein separates Punktesystem sowie ein Sprachnachweis sind für die Chancenkarte selbst in diesem Fall nicht erforderlich.
  2. Über die Punkte-Route (§20b): Liegt keine volle Anerkennung vor, muss die Qualifikation in der Regel im Erwerbsland staatlich anerkannt sein – bei einer Berufsausbildung normalerweise mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Zusätzlich ist mindestens Deutsch auf Niveau A1 oder Englisch auf Niveau B2 erforderlich, und es muss die 6-Punkte-Schwelle des Punktesystems erreicht werden (siehe nächster Abschnitt).

Das Punktesystem im Überblick

Wer die Chancenkarte nicht bereits als Fachkraft mit anerkannter Qualifikation erhält, benötigt mindestens 6 Punkte aus den folgenden Kriterien:

KriteriumPunkte
Teilweise Gleichwertigkeit der Qualifikation bzw. erforderliche Ausgleichsmaßnahme in einem reglementierten Beruf4
Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre3
Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre2
Deutsch auf Niveau B2 oder höher3
Deutsch auf Niveau B12
Deutsch auf Niveau A21
Englisch C1 oder Muttersprache Englischzusätzlich 1
Alter bis einschließlich 35 Jahre2
Alter 35–40 Jahre1
Qualifikation in einem gelisteten Engpassberuf1
Einschlägiger vorheriger Aufenthalt in Deutschland1
Ehepartner:in bzw. Lebenspartner:in erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen und beantragt gemeinsam1

Der vorherige Aufenthalt in Deutschland muss in der Regel mindestens sechs zusammenhängende Monate innerhalb der letzten fünf Jahre umfasst haben; touristische Besuche zählen nicht.

Für Arbeitgeber relevant: Bestimmte Qualifikationen, unter anderem in ausgewählten Gesundheits-, IT- und technischen Berufen, können als Mangelberuf einen zusätzlichen Punkt erhalten. Entscheidend ist die konkrete formale Qualifikation und ihre Zuordnung zur jeweils geltenden Mangelberufsliste – dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

Der Ablauf – von der Einreise bis zur Festanstellung

  1. Antragstellung im Herkunftsland: Die Kandidatin oder der Kandidat beantragt die Chancenkarte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Indien. Die Visumgebühr beträgt 75 €.
  2. Einreise und Arbeitsplatzsuche: Mit der Chancenkarte darf die Person bis zu 12 Monate in Deutschland bleiben, um gezielt Arbeitgeber zu kontaktieren, Vorstellungsgespräche zu führen und sich zu bewerben.
  3. Nebenbeschäftigung und Probearbeit: Während der Suchphase sind Nebenjobs bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Zusätzlich ist eine Probebeschäftigung bei einem Arbeitgeber von maximal zwei Wochen möglich – ideal, um Eignung und Teamfit vor der endgültigen Einstellungsentscheidung zu prüfen.
  4. Stellenangebot und Wechsel des Aufenthaltstitels: Sobald ein Arbeitsvertrag vorliegt, der zur Qualifikation der Person passt, beantragt sie den Wechsel in den passenden Aufenthaltstitel zur Beschäftigung – in der Regel die Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel als Fachkraft. Falls die Voraussetzungen für einen anderen Erwerbstitel nicht erfüllt sind, kann unter bestimmten Bedingungen eine Folge-Chancenkarte für bis zu zwei weitere Jahre erteilt werden. Dafür müssen insbesondere ein Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung und gegebenenfalls die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.
  5. Ggf. Anerkennung der Berufsqualifikation klären: Je nach Qualifikation und Beruf können ein ANABIN-Auszug, eine Zeugnisbewertung der ZAB, eine digitale Auskunft zur Berufsqualifikation oder ein formelles Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Anerkennungsstelle erforderlich sein. Für reglementierte Berufe gelten zusätzliche Anforderungen. Wir empfehlen, diesen Schritt möglichst parallel zur Chancenkarten-Phase anzustoßen, damit der Wechsel in den Arbeitsaufenthaltstitel nicht durch offene Anerkennungsfragen verzögert wird. Details dazu im ANABIN-Leitfaden für Arbeitgeber.

Warum ist die Chancenkarte für Arbeitgeber relevant?

Für deutsche Unternehmen, die Fachkräfte aus Indien einstellen möchten, verändert die Chancenkarte den klassischen Rekrutierungsprozess auf vier Arten:

  • Kandidat:innen sind bereits vor Ort. Statt ein Vorstellungsgespräch remote zu führen und Monate auf ein Arbeitsvisum zu warten, können Sie Bewerber:innen mit Chancenkarte persönlich kennenlernen, testen und einstellen.
  • Probearbeit senkt das Einstellungsrisiko. Die bis zu zweiwöchige Probebeschäftigung gibt Ihnen und der Kandidatin bzw. dem Kandidaten die Möglichkeit, Zusammenarbeit und fachliche Eignung in der Praxis zu prüfen, bevor ein unbefristeter Vertrag unterschrieben wird.
  • Schnellerer Übergang in reguläre Beschäftigung. Da die Chancenkarte an klare, öffentlich einsehbare Kriterien geknüpft ist, lässt sich der Anerkennungs- und Visumstatus einer Kandidatin oder eines Kandidaten frühzeitig und transparent einschätzen – das erleichtert Ihre Personalplanung.
  • Mangelberuf-Bonus für ausgewählte Qualifikationen. Bestimmte Qualifikationen, unter anderem in ausgewählten Gesundheits-, IT- und technischen Berufen, können als Mangelberuf einen zusätzlichen Punkt erhalten. Entscheidend ist die konkrete formale Qualifikation und ihre Zuordnung zur jeweils geltenden Mangelberufsliste.

Für Arbeitgeber, die über IndiaWorks Fachkräfte aus Indien einstellen, prüfen wir bereits im Auswahlprozess, ob eine Chancenkarte für die jeweilige Kandidatin oder den jeweiligen Kandidaten der passende Weg ist oder ob eine direkte Fachkräfte- bzw. Blue-Card-Beantragung sinnvoller ist – abhängig von Anerkennungsstatus, Sprachniveau und Zeitrahmen.

Häufige Fragen zur Chancenkarte für Arbeitgeber

Was ist die Chancenkarte und wer qualifiziert sich?

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Qualifiziert ist, wer entweder als Fachkraft mit vollständig anerkanntem Abschluss gilt oder über das Punktesystem mindestens 6 Punkte erreicht.

Muss ich als Arbeitgeber die Chancenkarte beantragen?

Nein. Die Chancenkarte wird von der Kandidatin oder dem Kandidaten selbst bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt. Als Arbeitgeber profitieren Sie davon, dass die Person bereits mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland ist, wenn Sie sie kennenlernen und einstellen.

Wie lange dürfen Chancenkarte-Inhaber:innen bei mir arbeiten, bevor ein regulärer Vertrag nötig ist?

Während der Suchphase sind Nebenbeschäftigungen bis 20 Stunden pro Woche sowie eine Probebeschäftigung von maximal zwei Wochen je Arbeitgeber erlaubt. Für eine reguläre Festanstellung ist der Wechsel in einen entsprechenden Aufenthaltstitel (z. B. Blaue Karte EU) erforderlich.

Was passiert, wenn die Anerkennung der Qualifikation noch nicht abgeschlossen ist?

Je nach Qualifikation und Beruf können ein ANABIN-Auszug, eine Zeugnisbewertung der ZAB, eine digitale Auskunft zur Berufsqualifikation oder ein formelles Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Anerkennungsstelle erforderlich sein. ANABIN/ZAB ist vor allem für akademische Qualifikationen relevant; für Ausbildungsberufe und reglementierte Berufe können andere zuständige Stellen greifen. Wir empfehlen, diesen Schritt möglichst frühzeitig parallel zur Chancenkarten-Phase anzustoßen. Mehr dazu im ANABIN-Leitfaden.

Bringt die Chancenkarte Vorteile speziell für die Personalgewinnung aus Indien?

Bestimmte Qualifikationen, unter anderem in ausgewählten Gesundheits-, IT- und technischen Berufen, können als Mangelberuf einen zusätzlichen Punkt im Punktesystem erhalten. Entscheidend ist die konkrete formale Qualifikation und ihre Zuordnung zur jeweils geltenden Mangelberufsliste – das prüfen wir im Einzelfall für jede Kandidatin und jeden Kandidaten.

Nächster Schritt

Sie möchten wissen, ob die Chancenkarte für Ihre nächste Einstellung aus Indien der richtige Weg ist – oder ob eine direkte Fachkräfte- bzw. Blue-Card-Beantragung schneller zum Ziel führt? Laden Sie die Chancenkarte Readiness Checklist herunter oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserem Team.

Weiterführend: Häufige Fragen für Arbeitgeber · ANABIN erklärt: Anerkennung ausländischer Abschlüsse · Fachkräfte aus Indien für Ihr Unternehmen

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