IndiaWorks bringt engagierte Talente aus Indien in Ihr Unternehmen – nachhaltig, transparent und finanzierbar: Faire, ethische Zuwanderung und Integration.


IndiaWorks unterstützt Unternehmen in Deutschland und Europa dabei, qualifizierte Talente aus Indien effizient, transparent und compliant zu rekrutieren.
Zugang zu qualifizierten Fachkräften aus Indien durch strukturierte Talentpools und geprüfte Kandidatenprofile.
Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Abstimmung mit zuständigen Behörden.
Begleitung bei Visa-Prozessen, Aufenthaltsgenehmigungen und behördlichen Anforderungen.
Sprachtraining und kulturelle Vorbereitung der Fachkräfte für eine erfolgreiche Integration.
Unterstützung von Arbeitgebern während des gesamten Rekrutierungs- und Integrationsprozesses.
Aufbau nachhaltiger Talentpipelines für Unternehmen, um Fachkräftebedarf langfristig zu sichern.


Magic Billion ist unser verlässlicher Partner vor Ort in Indien. Sie finden passende Talente, bereiten die Kandidaten auf Leben und Arbeiten in Europa vor und begleiten sie während des gesamten Prozesses. Gemeinsam machen wir internationale Fachkräftegewinnung erfolgreich – für Unternehmen und Kandidaten.
Erfahrene und bestens ausgebildete Talente für langfristigen Erfolg.
Von der ersten Anfrage bis zur erfolgreichen Integration – alles aus einer Hand.
Exklusiver Zugang zu Magic Billion, Indiens führendem Vermittler für internationale Fachkräfte.
IndiaWorks begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Bedarfsanalyse über das Recruiting bis hin zum erfolgreichen Onboarding. Maßgeschneiderte Lösungen für jede Branche.
Wir vermitteln Fachkräfte und Azubis aus Indien für zentrale Wirtschaftsbereiche mit hohem Personalbedarf.

Fachkräfte für Küche, Service, Housekeeping und Hotelmanagement
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Pflegekräfte, Pflegehilfen und medizinisches Assistenzpersonal
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Berufskraftfahrer sowie Fachkräfte für Transport und Lagerlogistik
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Berufe in der Elektro-, Sanitär-, Metall- und Baubranche
Mehr erfahrenFür internationale Rekrutierung in Europa müssen deutsche Arbeitgeber Compliance bereits in der Beschaffungskette in Indien verankern. Das bedeutet, ausschließlich mit nach dem indischen Emigration Act (Section 10) registrierten Recruitern zu arbeiten, das Employer Pays Principle anzuwenden und die Sorgfaltspflichten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie den WHO Global Code (insbesondere für Gesundheitsberufe) zu berücksichtigen.
Für Arbeitgeber, die internationale Rekrutierung in Europa steuern, sollte das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Deutschland genutzt werden, wenn Planungssicherheit entscheidend ist und Anerkennungs- sowie Visaprozesse ansonsten nacheinander erfolgen würden. Das Verfahren ist im Aufenthaltsgesetz §81a (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren) geregelt und besonders relevant, wenn internationale Fachkräfte für Deutschland oder andere EU-Standorte für zeitkritische Positionen eingestellt werden sollen.
Bei der internationalen Rekrutierung in Europa ist die Überprüfung von Qualifikationen ein zentraler Compliance-Schritt – insbesondere bei der Einstellung indischer Fachkräfte für Deutschland. Arbeitgeber müssen die Vergleichbarkeit des Abschlusses über ANABIN prüfen oder eine ZAB-Bewertung der Gleichwertigkeit (Statement of Comparability) einholen, bevor sie Visa-Sponsoring-Prozesse für Fachkräfte in Deutschland einleiten. Eine frühzeitige Planung der Anerkennung reduziert Rückfragen der Botschaften, vermeidet Nachbearbeitungen und verhindert Verzögerungen beim Onboarding.
Für die internationale Rekrutierung in Europa bietet Deutschland klare rechtliche Rahmenbedingungen im Aufenthaltsgesetz, die es Arbeitgebern ermöglichen, qualifizierte Fachkräfte aus Indien einzustellen. Diese Regelungen bilden die Grundlage für strukturierte und rechtskonforme Strategien zur Visa-Sponsoring-Personalbeschaffung in Deutschland.
In der Praxis nutzen die meisten Arbeitgeber zwei zentrale Aufenthaltstitel: die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte gemäß §§18a und 18b Aufenthaltsgesetz sowie die EU Blue Card gemäß §18g. Beide Optionen ermöglichen es Unternehmen, internationale Talente mit anerkannten Qualifikationen in Deutschland zu beschäftigen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.